Project Description
Exklusives Wohnhaus in Herford zu verkaufen
Objektangaben
Bitte beachten Sie, dass die Verkehrsflächen laut der Wohnflächenberechnungsverordnung in der Wohnfläche mit inbegriffen sind. Der Korrektheit halber werden diese dennoch separat ausgewiesen.
Aufteilungstabelle
Gebäudeteil | Wohnfläche | Nutzfläche | Verkehrsfläche | Techn. Funktionsfläche |
Kellergeschoss | Ca. 108,43 m² | Ca. 35,08 m² | Ca. 22,68 m² | |
Erdgeschoss | Ca. 171,88 m² | Ca. 149,32 m² | Ca. 22,56 m² | |
1. Obergeschoss | Ca. 173,01 m² | Ca. 161,06 m² | Ca. 11,95 m² | |
Staffelgeschoss | Ca. 61,41 m² | Ca. 49,46 m² | Ca. 11,95 m² | |
Summe: | Ca. 406,30 m² | Ca. 468,27 m² | Ca. 81,54 m² | Ca. 22,68 m² |
Wichtige Merkmale auf einen Blick
Objektart: | Freistehendes Einfamilienhaus |
Grundstücksfläche: | Ca. 3.000 m² |
Gesamtfläche: | Ca. 572,49 m² (Nutz-, Verkehrs- u. techn. Funktionsfläche) |
Wohnfläche: | Ca. 406,30 m² |
Nutzfläche: | Ca. 468,27 m² |
Verkehrsfläche: | Ca. 81,54 m² |
Technische Funktionsfläche: | Ca. 22,68 m² |
Zimmer: | 8 |
Badezimmer: | 4 (2 Vollbäder) |
Küche: | 1 |
Baujahr: | 1973 |
Fenster: | Holzrahmen mit Dreifachverglasung (1983) |
PKW-Stellplätze | Doppel-Garage und ca. 4-5 PKW-Stellplätze |
Dachfenster: | Keine |
Bodenbelag: | Marmor (Treppenhaus), Schiefer (Flur), Fliesen (Bäder, Keller u. Küche), Teppich |
Bezugsfrei ab: | 01.01.2023 |
Kaufpreis Immobilie: | 930.000,00 € |
Objektbeschreibung
Objektbeschreibung
Das Wohnhaus wurde 1973 errichtet und fasst auf 4 Ebenen ca. 572,49 m² Gesamtfläche; Davon sind 406 m² als Wohnfläche und ca. 468 m² Nutzfläche zu kategorisieren. Die Bauweise ist bis auf das Flachdach des Staffelgeschosses, welches eine Holzkonstruktion ist, massiv bzw. aus Stahlbeton; Sowohl die Geschossdecken als auch das tragende Ständerwerk.
Wie auf den Grundrissen der einzelnen Geschosse zu erkennen, dienen lediglich die sich an den vier Ecken der Stahlbetonplatten und dazwischen befindlichen Stahlbetonstützen, drei innenliegende Stahlbetonstützen sowie der Umbau des Treppenhauses als primäre Lastabtragung des Wohnhauses und der einzelnen Ebenen. Dies ermöglicht eine nahezu freie Raum- bzw. Grundrissgestaltung der Geschosse Erdgeschoss und 1. Obergeschoss.
Bereits jetzt profitiert das Wohnhaus und die bestehende Raumaufteilung von den großzügig gestalteten und bodentiefen Fenstern. Die Räume werden bereits ohne angeschaltete Leuchtkörper mit großzügigem Tageslichteinfall versorgt, so bietet sich den Bewohnern im Umkehrschluss auch eine angenehme Aussicht auf das Grundstück. Gerade auf der ca. 154 m² großen Dachterrasse, die das Staffelgeschoss umgibt, bietet sich ein unvergleichlicher Blick über das gesamte Anwesen und den üppigen Baumbestand, von dem Vorgarten bis hin zum weitläufigen Hauptgarten.
Das Staffelgeschoss und die darunter liegenden Ebenen werden alle über ein sich an der Ostseite des Wohnhauses befindliches Treppenhaus erschlossen. Bei dem Treppenhaus handelt es sich um gegenläufige U-Treppen mit Halbpodest, auf dessen Höhe mehrere Fenster für genügend Lichteinfall eingebaut sind.
Eine weitere Besonderheit des mehrgeschossigen Wohnhauses ist die Tatsache, dass das Erdgeschoss als Hochparterre konstruiert wurde und somit der gesamte Bau und seine einzelnen Geschosse überdurchschnittlich höher über dem Erdboden stehen. Dies kommt nicht nur der Aussicht durch die Fensterfronten auf den höheren Ebenen, sondern auch dem Kellergeschoss zugute, da aufgrund der Hochparterre des Erdgeschosses die über dem Erdboden hervorragenden Kelleraußenwände mit Fensterbändern versehen werden konnten und den ca. 166 m² Nutzfläche im KG so zu einem nicht unerheblichen Maß an Tageslichteinfall verhelfen.
Die Fensterfronten und teilweise Außenwände sind nicht bündig mit den einzelnen Geschossplatten, sondern ca. 60 Zentimeter zurückstehend. Der dadurch vorhandene ‚Überhang‘ der einzelnen Geschossplatten ermöglicht so das fast vollständigen Umlaufen der Fensterfronten bzw. Außenwände, um u. A. Arbeiten wie Fensterputzen ausführen zu können. Die Überhänge der einzelnen Ebenen (Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und Staffelgeschoss) sind mit Stahlgeländern zur Sicherheit ausgestattet.
Als Konklusion kann gesagt werden, dass die Immobilie auch in Sachen Instandhaltung und Modernisierung konform mit der aufwendigen Gestaltung geht; Im Laufe der Zeit wurden Dach und Fach stetig instand gehalten und modernisiert (Sowohl energetisch als auch herkömmliche Modernisierungen).
Lage
Grund und Boden
Das ca. 3.000 m² große Grundstück besteht aus einem Flurstück, hat eine Breite von ca. 29 – 35 Metern (29 Meter Straßenfrontbreite) und eine Grundstückstiefe von ca. 71 – 76 Metern. Das Grundstück weißt bis zur Nordseite der Immobilie eine ebene Oberflächengestalt auf und ist ab diesem Punkt bis zur nördlichen Grundstücksgrenze leicht abschüssig.
Das Grundstück weist zwei Zuwegungen auf, über die man das Grundstück befahren oder betreten kann. Die an der westlichen Grundstücksgrenze situierte Einfahrt mit einer Breite von ca. 5 Metern und einer Tiefe von ca. 17 Metern bietet Platz für 4-5 PKW-Stellplätze und erschließt die dahinter liegende Doppelgarage. Von der Zufahrt aus, auf der rechten bzw. östlichen Seite der Doppelgarage, führt eine Zuwegung aus Waschbetonplatten mit Buntkies entlang der Doppelgarage zum Wohnhaus. Die zweite Zuwegung ist ein auf der gegenüberliegenden, östlichen Seite des Grundstücks, von der Straße aus ebenfalls zum Wohnhaus führender Weg aus Waschbetonplatten. Beide Wege schließen den großzügig bemessenen Vorgarten ein. Dieser weist neben dem restlichen Grundstück einen üppigen und hochgewachsenen Baumbestand auf, der die Sicht von der Straße auf das Wohnhaus schwer möglich macht. Die Wege führen zu dem auf der Ostseite des Wohnhauses gelegenen Haupteingang.
Situierung
Die Immobilie befindet sich in Herringhausen, in der ‚Hansestadt‘ Herford, welche Kreisstadt des gleichnamigen Kreises Herford ist. Die Stadt gehört zum ostwestfälischen Verdichtungsgebiet, das sich von Gütersloh über Bielefeld und Herford bis Minden erstreckt. Die Stadt liegt im Ravensberger Hügelland zwischen dem Wiehengebirge im Norden und dem Teutoburger Wald im Süden. Die nächstgelegenen Großstädte sind das 15 km südöstlich gelegene Bielefeld und das 45 Kilometer westlich gelegene Osnabrück. Die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover liegt 90 km nordöstlich.
Die sich in der Nähe der Immobilie befindliche ‚Engerstraße‘, die eine der Hauptverkehrsstraßen bzw. Zubringer der Stadt Herford darstellt, weist eine direkte Anbindung zur B239 auf. Die B239 ist nach der Ostwestfalenmagistrale, der A33, die wohl wichtigste Nord-Süd-Verbindung in Ostwestfalen-Lippe.
Die Autobahn A2 streift das Stadtgebiet im Osten. Dort befinden sich die Anschlussstellen Herford Ost, Herford/Bad Salzuflen und Ostwestfalen-Lippe sowie die Autobahnraststätten Lipperland Nord und Lipperland Süd.
Die Bundesstraßen 239 und 61 leiten den Fernverkehr über die Umgehungsstraße, die zwischen der Bünder Straße und der Autobahnanschlussstelle Herford/Bad Salzuflen vierspurig ausgebaut ist, ins Umland. In Richtung Norden erreicht man über die Bundesstraße 239 nach etwa sieben Kilometern die Anschlussstelle Kirchlengern der A30, die über Osnabrück in die Niederlande führt.
Die A30 verbindet die Bundesautobahnen A1 / A2 und kreuzt im Bereich Osnabrück die BAB A33 (Bielefeld-Paderborn-Kassel). Die A30 ist Teil der wichtigen europäischen Verbindung Warschau–Berlin–Amsterdam und stellt die Hauptverbindung von Hannover/Minden nach Osnabrück, Münster und in die Niederlande dar und ist Teil der Europastraße 30.
Energieinformationen
Energieangaben Wohngebäude
Art des Energieausweises: | Energieverbrauchssausweis |
Baujahr Wärmeerzeuger: | 2003 |
Baujahr Wohngebäude: | 1973 |
Wesentlicher Energieträger: | Heizöl EL |
Endenergieverbrauch: | 189,06 kWh/(m²*a) |
Primärenergieverbrauch: | 207,97 kWh/(m²*a) |
Energieeffizienzklasse | F |
Maklerprovision/Info
Bei Kauf-/Mietvertragsabschluss durch Sie/Ihr Unternehmen bzw. durch ein mit Ihnen verbundenes Unternehmen, erhalten wir eine Käufer-/Mieterprovision für den Nachweis und/oder die Vermittlung in Höhe von 3,57% vom Kaufpreis, oder 2,38 Nettokaltmieten jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Als provisionsbegründender Hauptvertrag gelten auch der Verkauf bzw. die Übertragung eines realen oder ideellen Anteils an dem Grundstück, die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem, die Veräußerung des Grundstücks als Teil eines Verkaufs der Gesellschaft, in deren Eigentum das Grundstück steht oder von Gesellschaftsrechten an der Eigentümerin z.B. wenn der Verkauf Teil eines Unternehmenskaufs oder einer Betriebsaufspaltung ist, oder wenn das angestrebte Ziel auf andere Weise auf Nachweis oder unter Mitwirkung des Maklers erreicht wird.
Wird der Kaufpreis für das Grundstück (z.B. bei einem der Eigentümerin oder von Gesellschaftsanteilen daran) nicht separat ausgewiesen, bemisst sich die Höhe der Provision nach der Kaufpreisvorstellung, mit der die Eigentümerin in die Vertragsverhandlungen eingetreten ist.
Weiterhin bitten wir Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen unter unseren Angeboten zu beachten.